Es gibt sie nun, die „Digitale Gesundheitsanwendung“ (DiGA), im Volksmund schlicht „App auf Rezept“ genannt. Sie können Ärzte und Psychotherapeuten dabei unterstützen, Krankheiten zu erkennen oder individuelle Krankheitsbilder zu behandeln.
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2019 die Voraussetzung geschaffen: Mit der Veröffentlichung einer besonderen DiGA-Liste im September 2020 können dort gelistete DiGA seit September 2020 von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die Zahl der dort gelisteten DiGA steigt stetig (https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis).
Premiere im Gesundheitswesen: DiGAs in der Regelversorgung
Es gibt nun erstmalig einen eigenen Zugangsweg von DiGAs in die Regelversorgung von 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Die vorab zertifizierten DiGAs werden samt Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht und entlang eines klar definierten Verfahrens geprüft. Nach einem erfolgreich durchlaufenen Verfahren werden sie in die sogenannte „DiGA“-Liste des BfArM aufgenommen. Ist dies erfolgt, sind gelistete DiGAs fortan durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig.
Hohe Anforderungen an DiGA-Listung
Die Anforderungen seitens des Gesetzgebers und die Überprüfung durch das BfArM sind im positivsten Sinne der Patientensicherheit sehr hoch, um eine Listung sowie Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit zu erreichen. Dies betrifft sowohl den Nachweis medizinischer Versorgungseffekte mittels einer vergleichenden quantitativen Studie als auch die Einhaltung strenger Datenschutz und Datensicherheitsbestimmungen.
Großer Bedarf im Bereich E-Mental Health, Beispiel Depressionen
Menschen, die an Depressionen leiden, brauchen schnelle Hilfe. Neben einer medikamentösen Behandlung kann eine fundierte Psychotherapie helfen. Tatsächlich erhalten jedoch nur siebzehn Prozent aller behandlungsbedürftigen Patienten mit einer akuten Depression in Deutschland eine geeignete Psychotherapie*.
Die durchschnittliche Wartezeit bis zum Therapiebeginn beträgt bundesweit durchschnittlich rund fünf Monate, mit zum Teil großen regionalen Unterschieden**. Dies ist für einen depressiv Erkrankten ein unvorstellbar langer Leidenszeitraum.
Eine rasch zugängliche, 24/7 verfügbare und datenschutzkonforme Hilfe als Therapieunterstützung und/oder Wartezeitüberbrückung können innovative DiGAs bieten. Die orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit dieser DiGAs bietet ein hohes Maß an Flexibilität für den Patienten. Beispielsweise erstatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen interaktive Online-Therapieprogramme, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind.
Blick in die Glaskugel: „Apps auf Rezept“ werden medizinischer Alltag sein
In Zeiten der Pandemie haben wir gesehen, welchen Nutzen die Digitalisierung bringt. So hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht und die Corona-Warn-App zeigt auf, wie Smartphone-Anwendungen die Gesundheit der Bevölkerung unterstützen können.
Von daher wird Digital Health ein fester Bestandteil und eine feste Größe der zukünftigen Gesundheitsversorgung sein und sich langfristig etablieren: von der Diagnose über die Therapie bis hin zur Nachversorgung. Dazu gehören dann nicht nur DiGAs, sondern die Digitalisierung wird das gesamte System umfassen: vom elektronischen Rezept über die elektronische Patientenakte und eine allgemein digitale Vernetzung bis hin zur Selbstverständlichkeit von Online-Sprechstunden.
Es ist davon auszugehen, dass in fünf Jahren Digital Health absolute Normalität ist und „Apps auf Rezept“ im Gesundheitsbereich genauso selbstverständlich dazugehören, wie Arzneimittel.
(Digitale) Innovationen entwickeln und fördern
Bei Servier hat Digitalisierung eine große strategische Bedeutung. Zu unserem ganzheitlichen Ansatz gehören innovative Arzneimittel ebenso wie digitale Gesundheitsanwendungen, um die flächendeckende Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Servier Deutschland hat bereits frühzeitig die Bedeutung der Digitalisierung für das Gesundheitssystem erkannt und patientenfokussierte digitale Gesundheitsanwendungen „beyond the pill“ in die Geschäftsaktivitäten integriert. Mit einer eigens etablierten Vertriebsstruktur im Bereich Digital Health ist Servier Deutschland auch für zukünftige Chancen und Möglichkeiten bestens aufgestellt, um die Patientenversorgung verbessern zu können.
Oliver Kirst, Geschäftsführer Servier Deutschland GmbH und Mitglied des Vorstandes des BPI Landesverband Bayern
Quellen:
*[Melchior, H., Schulz, H. & Härter, M. (2014). Faktencheck Gesundheit: 6 Regionale Unterschiede in der Diagnostik und Behandlung von Depressionen. Bertelsmann Stiftung: Gütersloh. www.faktencheck-depression.de; aufgerufen am 28. Juni 2021]
**[Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), 11.4. 2018: „Studie 1 Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtline: Wartezeiten 2018“, Seite 30, aufgerufen am 19. Februar 2021: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/20180411_bptk_studie_wartezeiten_2018.pdf]
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